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EU-Datenschutzgrundverordnung – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Frankfurt, 18. Mai 2017 – Als die EU-Datenschutzgrundverordnung öffentlich wurde, hat eine Zahl besonders viel Staub aufgewirbelt. Bis zu 4% ihres jährlichen Umsatzes sollen Unternehmen künftig als Bußgeld für Datenschutzrechtsverstöße zahlen – oder bis zu 20 Mio. Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Aber nicht nur das Risiko erhöhter Bußgelder stellt ein Novum in der Geschichte des Datenschutzrechtes dar. Ab dem 25.05.2018 wird Datenschutz komplexer, aufwendiger und anspruchsvoller sein.

Was bedeutet die neue Rechtslage für Ihr Unternehmen? Welche Schritte sind jetzt zu ergreifen, welche Veränderungen müssen kurzfristig in Angriff genommen werden? Wo lauern Risiken und welche Möglichkeiten eröffnen sich?
Wir beleuchten zusammen mit der Anwaltskanzlei „avocado“, wie Ihr Unternehmen aufgestellt sein muss, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden und was Sie für eine nachhaltige Implementierung berücksichtigen sollten. Und: Wir zeigen Ihnen auch, welche Chancen sich unter der neuen Rechtslage bieten.

Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten auf den aktuellen Stand bringen. Wir stehen Ihnen mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Seite und erklären in verständlicher Sprache, was es mit neuartigen Konzepten wie „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“, „Datenportabilität“ und „Accountability“ auf sich hat. Kurz:  Wir bringen Sie up to date!

Sprechen Sie uns an:

Clemens Heisinger, Partner
T +49-69-56 03 03 03
c.heisinger(at)cpc-ag.de

 

 

Dirk Thater, Senior Manager
T +49-69-56 03 03 03
d.thater(at)cpc-ag.de

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Change Success Stories direkt aus dem Projektalltag: Was uns auszeichnet, mit welchen Themen unsere Kunden auf uns zukommen und welche Ergebnisse wir gemeinsam erzielen - das alles können Sie in unserem Company Profile im Download nachlesen.


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